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(c) Bundesministerium für
Wirtschaft und Technologie
Umsetzung der neuen Berufe
in den Betrieben
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Erster Schritt: Kontakt zum
Ausbildungsberater
der Kammer suchen |
Die zuständigen Stellen (in der Regel
Industrie und Handelskammern) haben die
Aufgabe,
die Berufsausbildung zu überwachen
und die Betriebe zu beraten. Diese Aufgaben
werden
durch Ausbildungsberater wahrgenommen. Betriebe,
die mit der Ausbildung neu beginnen,
sollten rechtzeitig den Kontakt zum Ausbildungsberater
der Industrie und Handelskammer
suchen, damit die Ausbildung problemlos
anfangen kann. Er kann Hilfestellungen geben
bei Fragen wie:
- Welche Voraussetzungen müssen Betriebe
erfüllen, damit die Ausbildung beginnen
kann?
- Mit welchen anderen Betrieben kann in
Ausbildungsfragen kooperiert werden?
- Gibt es einen Ausbildungsverbund in der
Region, dem sich der Betrieb anschließen
kann?
- Wer ist Ansprechpartner für die Berufsschule?
- Gibt es finanzielle Förderung?
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Zweiter Schritt: Qualifikationsbedarf
feststellen |
Bevor die Ausbildung im Betrieb beginnt,
sollten Überlegungen getroffen werden,
welche
Qualifikationen an den Arbeitsplätzen
mittelfristig benötigt werden d. h.:
- Wird eine Vergrößerung des
Auftragsvolumens angestrebt?
- Welchen Qualifikationsbedarf hat der Betrieb,
wie viel und welche Fachkräfte
werden mittelfristig benötigt?
- Welcher der vier Berufe paßt eher
zu den entsprechenden Arbeitsplätzen?
- Will der Betrieb selbst ausbilden oder
als Ausbildungsstätte für andere
zur Verfügung
stehen?
- Wie viele Auszubildende kann der Betrieb
ausbilden?
Sind vom betrieblichen Qualifikationsbedarf
her mehrere Berufe möglich, dann sollte
der
Beruf gewählt werden, der im Betrieb
leichter ausbildbar ist oder der die besseren
Arbeitsmarktchancen
in der Region bietet. Es ist wünschenswert,
die Entscheidung für einen Ausbildungsberuf
kooperativ mit allen Beteiligten
und dem Betriebs oder Personalrat zu fällen.
Schließlich bildet in der Regel der
Chef nicht alleine aus.
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Dritter Schritt: Ausbilder
gewinnen und
qualifizieren |
Die wichtigste Voraussetzung für gute
Ausbildung sind qualifizierte Ausbilder
und Ausbilderinnen.
Auszubildende erwarten Auskunft und Rat
bei fachlichen Problemen, bei Prüfungsvorbereitungen
und bei der Suche nach einer beruflichen
Tätigkeit im Anschluß an die
Ausbildung.
Sie brauchen aber auch Hilfestellung bei
schulischen Problemen, bei Auseinandersetzungen
im Betrieb und bei persönlichen Konflikten.
Fachlich müssen Ausbilder auf dem neuesten
Stand der Technik sein. Die Ausbildungsordnung
muß interpretiert, Ausbildung geplant
und durchgeführt werden. Daher sollten
vorab
folgende Überlegungen getroffen werden:
- Welche Mitarbeiter sind fachlich und
pädagogisch geeignet als Ausbilder?
- Welche Mitarbeiter kann ich ansprechen?
- Wer hat bereits die Ausbildereignungsprüfung
oder ist anderweitig geeignet ?
- Welche Kurse werden zur Vorbereitung der
Ausbildereignungsprüfung angeboten?
- Welche anderen Kurse werden zur fachlichen
Qualifizierung angeboten?
- Mit welchen Betrieben, Berufsschulen und
Prüfungsausschußmitgliedern können
Erfahrungen ausgetauscht werden?
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Vierter
Schritt:
Ausstattung überprüfen |
Die Auszubildenden haben den Anspruch,
alle Lerninhalte des Ausbildungsrahmenplanes
vermittelt zu bekommen. Der Ausbildungsrahmenplan
ist aber so weit wie möglich
technikoffen
beschrieben. Nicht Geräte und Ausstattungen,
sondern Qualifikationen sind beschrieben.
Wie diese Ziele erreicht werden, muß
unter Berücksichtigung der betrieblichen
Gegebenheiten entschieden werden. Eine verbindliche
Ausstattungsliste kann es
daher nicht geben. Bei der Umsetzung der
Ausbildungsordnung im Betrieb ist daher
für jeden
Ausbildungsabschnitt neu zu überlegen:
- Reicht die vorhandene Ausstattung zur
Erfüllung der Ausbildungsziele oder
können
sie ergänzt werden?
- Ist der entsprechende Ausbildungsabschnitt
in einem Partnerbetrieb zu vermitteln?
Maßstab für eine bestimmte Ausstattung
sind später die Abschlußprüfungen,
die deutlich
machen, wie die Berufsanforderungen vom
Prüfungsausschußgesehen werden.
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Fünfter
Schritt: Betriebliche Ausbildungspläne
erstellen |
Der Ausbildende erstellt auf der Grundlage
des Ausbildungsrahmenplans für den
Auszubildenden
einen betrieblichen Ausbildungsplan. Der
Ausbildungsplan dient dem Zweck, die im
Ausbildungsberufsbild und Ausbildungsrahmenplan
aufgeführten Ausbildungsinhalte auf
die betrieblichen Verhältnisse umzusetzen:
D. h. die im Ausbildungsrahmenplan aufgeführten
Inhalte sind im einzelnen auf konkrete Tätigkeiten
und Aufgaben dem betrieblichen
Ausbildungsablauf zuzuordnen. Er weist den
inhaltlichen Aufbau und die zeitliche Abfolge
der betrieblichen Berufsausbildung auf.
Der Ausbildungsplan soll dem tatsächlichen
Ausbildungsablauf des einzelnen Auszubildenden
innerhalb und ggf. außerhalb der Ausbildungsstätte
entsprechen. Während der Durchführung
der Berufsausbildung ist der Ausbildungsplan
flexibel zu handhaben schließlich
kann nicht jede Eventualität bei der
Planung
berücksichtigt werden.
Der Ausbildungsplan muß auf den einzelnen
Auszubildenden zugeschnitten sein. Bei mehreren
Auszubildenden im Betrieb oder bei Ausbildungsverbünden
ist ein Versetzungsplan zu
empfehlen. Darin werden die Inhalte der
Ausbildungsabschnitte zwar gleich beschrieben
aber Ort, Dauer und Zeitpunkt jeder Ausbildungsphase
individuell für jeden Auszubildenden
einzeln festgelegt.
Der Ausbildungsplan ist Bestandteil des
Ausbildungsvertrages. Er ist spätestens
zu Beginn der
Ausbildung dem Auszubildenden auszuhändigen.
Eine gute Ausbildungsplanung läßt
sich nur
unter Beteiligung aller Betroffenen durchführen.
Fachkräfte, die später Auszubildende
betreuen sollen, müssen für diese
Aufgabe gewonnen und motiviert werden. Deshalb
sollte
von vornherein ihr Sachverstand in die Ausbildungsplanung
einfließen. Ferner muß der Betriebs
oder Personalrat bei der Planung beteiligt
werden.
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Sechster
Schritt: Auszubildende gewinnen |
Die Eingangsvoraussetzungen für Auszubildende
wählt der Betrieb selbst. Darum können
hier nur Anregungen gegeben werden, welche
Überlegungen vorab getroffen werden
sollten:
- Welche Anforderungen stellt der Beruf?
- Welche Begabungen oder Talente
sollen die Bewerber haben?
- Welche Schulabschlüsse und sonstigen
Bildungsvoraussetzungen sollen die Bewerber
haben?
- Welches Lebensalter sollen die Bewerber
haben?
- Soll eine Abweichung von der Regelausbildungszeit
angestrebt werden?
Ist die Entscheidung für einen Bewerber
oder eine Bewerberin gefallen, sind folgende
Schritte
durchzuführen:
- Der Berufsausbildungsvertrag ist schriftlich
niederzulegen und die Vertragspartner
erhalten ein Exemplar;
- Der Berufsausbildungsvertrag ist vom Ausbildenden
zur Eintragung in das Verzeichnis
der Berufsbildungsverhältnisse an die
Kammer zu schicken;
- Der Auszubildende ist vom Ausbildenden
bei der Berufsschule und bei der Krankenkasse
anzumelden;
- Jugendliche sind auf die ärztliche
Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
hinzuweisen.

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