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(c) Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Umsetzung der neuen Berufe in den Betrieben

1 Erster Schritt: Kontakt zum Ausbildungsberater
der Kammer suchen

Die zuständigen Stellen (in der Regel Industrie und Handelskammern) haben die Aufgabe,
die Berufsausbildung zu überwachen und die Betriebe zu beraten. Diese Aufgaben werden
durch Ausbildungsberater wahrgenommen. Betriebe, die mit der Ausbildung neu beginnen,
sollten rechtzeitig den Kontakt zum Ausbildungsberater der Industrie und Handelskammer
suchen, damit die Ausbildung problemlos anfangen kann. Er kann Hilfestellungen geben bei Fragen wie:
- Welche Voraussetzungen müssen Betriebe erfüllen, damit die Ausbildung beginnen kann?
- Mit welchen anderen Betrieben kann in Ausbildungsfragen kooperiert werden?
- Gibt es einen Ausbildungsverbund in der Region, dem sich der Betrieb anschließen kann?
- Wer ist Ansprechpartner für die Berufsschule?
- Gibt es finanzielle Förderung?

 

2 Zweiter Schritt: Qualifikationsbedarf
feststellen

Bevor die Ausbildung im Betrieb beginnt, sollten Überlegungen getroffen werden, welche
Qualifikationen an den Arbeitsplätzen mittelfristig benötigt werden d. h.:
- Wird eine Vergrößerung des Auftragsvolumens angestrebt?
- Welchen Qualifikationsbedarf hat der Betrieb, wie viel und welche Fachkräfte
werden mittelfristig benötigt?
- Welcher der vier Berufe paßt eher zu den entsprechenden Arbeitsplätzen?
- Will der Betrieb selbst ausbilden oder als Ausbildungsstätte für andere zur Verfügung
stehen?
- Wie viele Auszubildende kann der Betrieb ausbilden?

Sind vom betrieblichen Qualifikationsbedarf her mehrere Berufe möglich, dann sollte der
Beruf gewählt werden, der im Betrieb leichter ausbildbar ist oder der die besseren Arbeitsmarktchancen
in der Region bietet. Es ist wünschenswert, die Entscheidung für einen Ausbildungsberuf kooperativ mit allen Beteiligten
und dem Betriebs oder Personalrat zu fällen. Schließlich bildet in der Regel der Chef nicht alleine aus.

 

3 Dritter Schritt: Ausbilder gewinnen und
qualifizieren

Die wichtigste Voraussetzung für gute Ausbildung sind qualifizierte Ausbilder und Ausbilderinnen.
Auszubildende erwarten Auskunft und Rat bei fachlichen Problemen, bei Prüfungsvorbereitungen
und bei der Suche nach einer beruflichen Tätigkeit im Anschluß an die Ausbildung.
Sie brauchen aber auch Hilfestellung bei schulischen Problemen, bei Auseinandersetzungen
im Betrieb und bei persönlichen Konflikten.
Fachlich müssen Ausbilder auf dem neuesten Stand der Technik sein. Die Ausbildungsordnung
muß interpretiert, Ausbildung geplant und durchgeführt werden. Daher sollten vorab
folgende Überlegungen getroffen werden:
- Welche Mitarbeiter sind fachlich und
pädagogisch geeignet als Ausbilder?
- Welche Mitarbeiter kann ich ansprechen?
- Wer hat bereits die Ausbildereignungsprüfung oder ist anderweitig geeignet ?
- Welche Kurse werden zur Vorbereitung der Ausbildereignungsprüfung angeboten?
- Welche anderen Kurse werden zur fachlichen Qualifizierung angeboten?
- Mit welchen Betrieben, Berufsschulen und Prüfungsausschußmitgliedern können
Erfahrungen ausgetauscht werden?

 

4 Vierter Schritt:
Ausstattung überprüfen

Die Auszubildenden haben den Anspruch, alle Lerninhalte des Ausbildungsrahmenplanes
vermittelt zu bekommen. Der Ausbildungsrahmenplan ist aber – so weit wie möglich – technikoffen
beschrieben. Nicht Geräte und Ausstattungen, sondern Qualifikationen sind beschrieben.
Wie diese Ziele erreicht werden, muß unter Berücksichtigung der betrieblichen
Gegebenheiten entschieden werden. Eine verbindliche Ausstattungsliste kann es
daher nicht geben. Bei der Umsetzung der Ausbildungsordnung im Betrieb ist daher für jeden
Ausbildungsabschnitt neu zu überlegen:
- Reicht die vorhandene Ausstattung zur Erfüllung der Ausbildungsziele oder können
sie ergänzt werden?
- Ist der entsprechende Ausbildungsabschnitt in einem Partnerbetrieb zu vermitteln?

Maßstab für eine bestimmte Ausstattung sind später die Abschlußprüfungen, die deutlich
machen, wie die Berufsanforderungen vom Prüfungsausschußgesehen werden.

 

5 Fünfter Schritt: Betriebliche Ausbildungspläne erstellen

Der Ausbildende erstellt auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplans für den Auszubildenden
einen betrieblichen Ausbildungsplan. Der Ausbildungsplan dient dem Zweck, die im
Ausbildungsberufsbild und Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Ausbildungsinhalte auf
die betrieblichen Verhältnisse umzusetzen: D. h. die im Ausbildungsrahmenplan aufgeführten
Inhalte sind im einzelnen auf konkrete Tätigkeiten und Aufgaben dem betrieblichen
Ausbildungsablauf zuzuordnen. Er weist den inhaltlichen Aufbau und die zeitliche Abfolge
der betrieblichen Berufsausbildung auf. Der Ausbildungsplan soll dem tatsächlichen
Ausbildungsablauf des einzelnen Auszubildenden innerhalb und ggf. außerhalb der Ausbildungsstätte
entsprechen. Während der Durchführung der Berufsausbildung ist der Ausbildungsplan
flexibel zu handhaben – schließlich kann nicht jede Eventualität bei der Planung
berücksichtigt werden.
Der Ausbildungsplan muß auf den einzelnen Auszubildenden zugeschnitten sein. Bei mehreren
Auszubildenden im Betrieb oder bei Ausbildungsverbünden ist ein Versetzungsplan zu
empfehlen. Darin werden die Inhalte der Ausbildungsabschnitte zwar gleich beschrieben
aber Ort, Dauer und Zeitpunkt jeder Ausbildungsphase individuell für jeden Auszubildenden
einzeln festgelegt.
Der Ausbildungsplan ist Bestandteil des Ausbildungsvertrages. Er ist spätestens zu Beginn der
Ausbildung dem Auszubildenden auszuhändigen. Eine gute Ausbildungsplanung läßt sich nur
unter Beteiligung aller Betroffenen durchführen. Fachkräfte, die später Auszubildende
betreuen sollen, müssen für diese Aufgabe gewonnen und motiviert werden. Deshalb sollte
von vornherein ihr Sachverstand in die Ausbildungsplanung einfließen. Ferner muß der Betriebs
oder Personalrat bei der Planung beteiligt werden.

 

6 Sechster Schritt: Auszubildende gewinnen

Die Eingangsvoraussetzungen für Auszubildende wählt der Betrieb selbst. Darum können
hier nur Anregungen gegeben werden, welche Überlegungen vorab getroffen werden sollten:
- Welche Anforderungen stellt der Beruf?
- Welche „Begabungen oder Talente“ sollen die Bewerber haben?
- Welche Schulabschlüsse und sonstigen Bildungsvoraussetzungen sollen die Bewerber
haben?
- Welches Lebensalter sollen die Bewerber haben?
- Soll eine Abweichung von der Regelausbildungszeit angestrebt werden?

Ist die Entscheidung für einen Bewerber oder eine Bewerberin gefallen, sind folgende Schritte
durchzuführen:
- Der Berufsausbildungsvertrag ist schriftlich niederzulegen und die Vertragspartner
erhalten ein Exemplar;
- Der Berufsausbildungsvertrag ist vom Ausbildenden zur Eintragung in das Verzeichnis
der Berufsbildungsverhältnisse an die Kammer zu schicken;
- Der Auszubildende ist vom Ausbildenden bei der Berufsschule und bei der Krankenkasse
anzumelden;
- Jugendliche sind auf die ärztliche Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
hinzuweisen.


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