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(c) Bundesministerium für Wirtschaft

Neue IT Berufe:
- IT-System-Elektroniker/-in
- Fachinformatiker/-in
- IT-System-Kaufmann/-frau
- Informatikkaufmann/-frau

Wer weiß Bescheid?
Alle Fragen, die im Zusammenhang mit der Berufsbildung entstehen, können an den Ausbildungsberater
der Industrie und Handelskammer gerichtet werden. Ausbildungsberater beraten Ausbildungsbetriebe
und Auszubildende. Besonders Betriebe, die erstmalig ausbilden wollen, werden von den Ausbildungsberatern informiert. Eine andere Möglichkeit ist die Kontaktaufnahme mit Betrieben aus der Branche, die bereits Ausbildungserfahrungen haben.

Welcher Betrieb kann ausbilden?
Die betriebliche Ausbildung richtet sich nach den Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Darin ist geregelt, wer ausbilden darf und welche betrieblichen Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Der Betrieb muß für die Berufsausbildung nach Art und Einrichtung geeignet sein.
Eignung nach der Art bedeutet, daß der Betrieb dem betrieblichen Geschehen nach zur Berufsausbildung geeignet sein muß. Es müssen die Tätigkeiten vorhanden sein, an denen der Auszubildende die zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse erlernen kann.
Eignung nach der Einrichtung setzt voraus, daß der Betrieb die geeignete Ausstattung hat. Insbesondere müssen die Einrichtungen vorhanden sein, die für die Vermittlung der vorgesehenen Ausbildungsinhalte erforderlich sind. Dazu gehören Werkzeuge, Geräte und bürotechnische Einrichtungen sowie andere notwendige Ausbildungsmittel wie Lehrgänge, Programme und Übungsstücke. Dabei muß gesichert sein, daß die für die Ausbildung geeignete Einrichtung die notwendige Zeit für die Ausbildung zur Verfügung steht. Die Ausbildungsstätte muß also der Gesamtstruktur nach das Erreichen des Ausbildungszieles gewährleisten.

Ausbildungsverbund

Nicht alle Betriebe sind in der Lage, die erforderlichen Voraussetzungen fachlicher oder ausstattungsmäßiger Art nachzuweisen. Auf Ausbildung braucht aber trotzdem kein Betrieb zu verzichten. Durch das Zusammenwirken einer Anzahl von Betrieben zur gemeinsamen Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen können auch solche Betriebe ausbilden, die alleine nicht alle erforderlichen Inhalte
vermitteln können .

Wer kann ausbilden?
Der Ausbildende oder der Ausbilder muß fachlich geeignet sein; d. h. er muß u die erforderlichen berufs und arbeitspädagogischen Kenntnisse sowie u die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten und Kenntnisse besitzen. Die berufs und arbeitspädagogischen Kenntnisse werden durch eine Ausbildereignungsprüfung nachgewiesen. Die Inhalte für die Prüfung werden in der Ausbildereignungsverordnung beschrieben. Die zuständige Stelle (Kammer) kann in Ausnahmefällen von der Nachweispflicht befreien, wenn eine ordnungsgemäße Ausbildung sichergestellt ist. Die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten und Kenntnisse werden normalerweise durch entsprechende
Abschlüsse im dualen System oder durch Abschlüsse von Fach oder Hochschulen nachgewiesen.
Da die ITBerufe in dieser Form bisher nicht staatlich anerkannt waren, können entsprechende Abschlüsse nicht nachgewiesen werden. Man kann deshalb davon ausgehen, daß die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten und Kenntnisse auch dann vorhanden sind, wenn eine entsprechende Berufsausbildung wie zum Datenverarbeitungskaufmann oder zum Kommunikationselektroniker vorliegt oder die entsprechenden Tätigkeiten schon langjährig ausgeübt wurden. Entsprechende schulische Abschlüsse oder Hochschulabschlüsse sind beispielsweise Diplom Informatiker, Wirtschaftsinformatiker, Informationstechnischer Assistent.

Wer hilft bei der betrieblichen Ausbildung?
Ausbildungsbegleitende Hilfen Bei den Arbeitsämtern können ausbildungsbegleitende Hilfen beantragt werden, soweit sie für den erfolgreichen Abschluß der betrieblichen Berufsausbildung erforderlich sind. Im Rahmen dieser ausbildungsbegleitenden Hilfen kann ein Zusatzunterricht durch einen Bildungsträger erfolgen. Eine weitere Möglichkeit ist eine sozialpädagogische Betreuung der Auszubildenden. Die Bundesländer haben Programme zur finanziellen Förderung der Berufsausbildung aufgelegt. Die Förderkriterien sind in den Bundesländern unterschiedlich. U. a. werden auch Ausbildungsverbünde gefördert. Der Ausbildungsberater der Industrie und Handelskammer erteilt auch über diese Fragen Auskünfte und berät, bei wem die Anträge gestellt werden können.

Wer vermittelt die Fachtheorie?
Die Berufsschule ist der Partner im dualen Ausbildungssystem. Sie vermittelt die erforderlichen Theorieanteile für die Berufsausbildung, die im Rahmenlehrplan des jeweiligen Berufes festgelegt sind und länderweise umgesetzt werden. Zwischen der Berufsschule und den örtlichen
Ausbildungsbetrieben ist es förderlich, wenn inhaltliche und schulorganisatorische Fragen aufeinander abgestimmt werden. Bei der Einführung neuer Ausbildungsberufe hat die Berufsschule besondere organisatorische Probleme zu lösen. So kann z.Z. noch niemand konkrete Ausbildungszahlen und Ausbildungsstandorte nennen. An die Berufsschulen werden daher hohe Anforderungen gestellt,
z.B. bei der Qualifizierung der Lehrer oder der Ausstattung der Schulen. Falls Sie beabsichtigen auszubilden, nehmen Sie daher rechtzeitig Kontakt mit der Schulverwaltung auf oder lassen Sie sich von der Industrie und Handelskammer beraten. Nur eine rechtzeitige Anmeldung der Auszubildenden
ermöglicht der Schulverwaltung und den Lehrern, den Unterricht vorzubereiten.

Wer nimmt die Prüfungen ab?
Bei der Industrie und Handelskammer wird ein Prüfungsausschuß eingerichtet. Der Prüfungsausschuß besteht aus Fachleuten der Berufspraxis und aus Berufsschullehrern. Die Fachleute der Berufspraxis werden zur Hälfte von den Arbeitgebern, zur anderen Hälfte von den Gewerkschaften benannt. Der Prüfungsausschuß beschließt auf der Grundlage der Ausbildungsordnung die Prüfungsaufgaben.
Falls Prüfungsaufgaben überregional erstellt werden, können diese Aufgaben verwendet werden. Nach dem ersten Jahr der Berufsausbildung wird eine Zwischenprüfung abgenommen. Diese Zwischenprüfung soll den Ausbildungsstand feststellen und damit Auszubildenden, Ausbildern
und Berufsschullehrern Hinweise auf Mängel bzw. auf notwendige Ausbildungsmaßnahmen geben.
Kurz vor dem Ablauf der Ausbildungszeit wird dann die Abschlußprüfung abgenommen. In der Abschlußprüfung wird dann festgestellt, ob der Prüfling die für die Berufsausübung erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse beherrscht. Auf der Grundlage der Abschlußprüfung erstellt die Industrie und Handelskammer ein Prüfungszeugnis.


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