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(c) Bundesministerium für
Wirtschaft
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Neue IT Berufe:
- IT-System-Elektroniker/-in
- Fachinformatiker/-in
- IT-System-Kaufmann/-frau
- Informatikkaufmann/-frau
Wer weiß Bescheid?
Alle Fragen, die im Zusammenhang mit der
Berufsbildung entstehen, können an
den Ausbildungsberater
der Industrie und Handelskammer gerichtet
werden. Ausbildungsberater beraten Ausbildungsbetriebe
und Auszubildende. Besonders Betriebe, die
erstmalig ausbilden wollen, werden von den
Ausbildungsberatern informiert. Eine andere
Möglichkeit ist die Kontaktaufnahme
mit Betrieben aus der Branche, die bereits
Ausbildungserfahrungen haben.
Welcher Betrieb kann ausbilden?
Die betriebliche Ausbildung richtet sich
nach den Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes
(BBiG). Darin ist geregelt, wer ausbilden
darf und welche betrieblichen Voraussetzungen
erfüllt werden müssen. Der Betrieb
muß für die Berufsausbildung
nach Art und Einrichtung geeignet sein.
Eignung nach der Art bedeutet, daß
der Betrieb dem betrieblichen Geschehen
nach zur Berufsausbildung geeignet sein
muß. Es müssen die Tätigkeiten
vorhanden sein, an denen der Auszubildende
die zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse
erlernen kann.
Eignung nach der Einrichtung setzt voraus,
daß der Betrieb die geeignete Ausstattung
hat. Insbesondere müssen die Einrichtungen
vorhanden sein, die für die Vermittlung
der vorgesehenen Ausbildungsinhalte erforderlich
sind. Dazu gehören Werkzeuge, Geräte
und bürotechnische Einrichtungen sowie
andere notwendige Ausbildungsmittel wie
Lehrgänge, Programme und Übungsstücke.
Dabei muß gesichert sein, daß
die für die Ausbildung geeignete Einrichtung
die notwendige Zeit für die Ausbildung
zur Verfügung steht. Die Ausbildungsstätte
muß also der Gesamtstruktur nach das
Erreichen des Ausbildungszieles gewährleisten.
Ausbildungsverbund
Nicht alle Betriebe sind in der Lage, die
erforderlichen Voraussetzungen fachlicher
oder ausstattungsmäßiger Art
nachzuweisen. Auf Ausbildung braucht aber
trotzdem kein Betrieb zu verzichten. Durch
das Zusammenwirken einer Anzahl von Betrieben
zur gemeinsamen Ausbildung in anerkannten
Ausbildungsberufen können auch solche
Betriebe ausbilden, die alleine nicht alle
erforderlichen Inhalte
vermitteln können .
Wer kann ausbilden?
Der Ausbildende oder der Ausbilder muß
fachlich geeignet sein; d. h. er muß
u die erforderlichen berufs und arbeitspädagogischen
Kenntnisse sowie u die erforderlichen beruflichen
Fertigkeiten und Kenntnisse besitzen. Die
berufs und arbeitspädagogischen Kenntnisse
werden durch eine Ausbildereignungsprüfung
nachgewiesen. Die Inhalte für die Prüfung
werden in der Ausbildereignungsverordnung
beschrieben. Die zuständige Stelle
(Kammer) kann in Ausnahmefällen von
der Nachweispflicht befreien, wenn eine
ordnungsgemäße Ausbildung sichergestellt
ist. Die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten
und Kenntnisse werden normalerweise durch
entsprechende
Abschlüsse im dualen System oder durch
Abschlüsse von Fach oder Hochschulen
nachgewiesen.
Da die ITBerufe in dieser Form bisher nicht
staatlich anerkannt waren, können entsprechende
Abschlüsse nicht nachgewiesen werden.
Man kann deshalb davon ausgehen, daß
die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten
und Kenntnisse auch dann vorhanden sind,
wenn eine entsprechende Berufsausbildung
wie zum Datenverarbeitungskaufmann oder
zum Kommunikationselektroniker vorliegt
oder die entsprechenden Tätigkeiten
schon langjährig ausgeübt wurden.
Entsprechende schulische Abschlüsse
oder Hochschulabschlüsse sind beispielsweise
Diplom Informatiker, Wirtschaftsinformatiker,
Informationstechnischer Assistent.
Wer hilft bei der betrieblichen Ausbildung?
Ausbildungsbegleitende Hilfen Bei den Arbeitsämtern
können ausbildungsbegleitende Hilfen
beantragt werden, soweit sie für den
erfolgreichen Abschluß der betrieblichen
Berufsausbildung erforderlich sind. Im Rahmen
dieser ausbildungsbegleitenden Hilfen kann
ein Zusatzunterricht durch einen Bildungsträger
erfolgen. Eine weitere Möglichkeit
ist eine sozialpädagogische Betreuung
der Auszubildenden. Die Bundesländer
haben Programme zur finanziellen Förderung
der Berufsausbildung aufgelegt. Die Förderkriterien
sind in den Bundesländern unterschiedlich.
U. a. werden auch Ausbildungsverbünde
gefördert. Der Ausbildungsberater der
Industrie und Handelskammer erteilt auch
über diese Fragen Auskünfte und
berät, bei wem die Anträge gestellt
werden können.
Wer vermittelt die Fachtheorie?
Die Berufsschule ist der Partner im
dualen Ausbildungssystem. Sie vermittelt
die erforderlichen Theorieanteile für
die Berufsausbildung, die im Rahmenlehrplan
des jeweiligen Berufes festgelegt sind und
länderweise umgesetzt werden. Zwischen
der Berufsschule und den örtlichen
Ausbildungsbetrieben ist es förderlich,
wenn inhaltliche und schulorganisatorische
Fragen aufeinander abgestimmt werden. Bei
der Einführung neuer Ausbildungsberufe
hat die Berufsschule besondere organisatorische
Probleme zu lösen. So kann z.Z. noch
niemand konkrete Ausbildungszahlen und Ausbildungsstandorte
nennen. An die Berufsschulen werden daher
hohe Anforderungen gestellt,
z.B. bei der Qualifizierung der Lehrer oder
der Ausstattung der Schulen. Falls Sie beabsichtigen
auszubilden, nehmen Sie daher rechtzeitig
Kontakt mit der Schulverwaltung auf oder
lassen Sie sich von der Industrie und Handelskammer
beraten. Nur eine rechtzeitige Anmeldung
der Auszubildenden
ermöglicht der Schulverwaltung und
den Lehrern, den Unterricht vorzubereiten.
Wer nimmt die Prüfungen ab?
Bei der Industrie und Handelskammer wird
ein Prüfungsausschuß eingerichtet.
Der Prüfungsausschuß besteht
aus Fachleuten der Berufspraxis und aus
Berufsschullehrern. Die Fachleute der Berufspraxis
werden zur Hälfte von den Arbeitgebern,
zur anderen Hälfte von den Gewerkschaften
benannt. Der Prüfungsausschuß
beschließt auf der Grundlage der Ausbildungsordnung
die Prüfungsaufgaben.
Falls Prüfungsaufgaben überregional
erstellt werden, können diese Aufgaben
verwendet werden. Nach dem ersten Jahr der
Berufsausbildung wird eine Zwischenprüfung
abgenommen. Diese Zwischenprüfung soll
den Ausbildungsstand feststellen und damit
Auszubildenden, Ausbildern
und Berufsschullehrern Hinweise auf Mängel
bzw. auf notwendige Ausbildungsmaßnahmen
geben.
Kurz vor dem Ablauf der Ausbildungszeit
wird dann die Abschlußprüfung
abgenommen. In der Abschlußprüfung
wird dann festgestellt, ob der Prüfling
die für die Berufsausübung erforderlichen
Fertigkeiten und Kenntnisse beherrscht.
Auf der Grundlage der Abschlußprüfung
erstellt die Industrie und Handelskammer
ein Prüfungszeugnis.

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